top of page

Fördermittelberatung und Beantragung von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen oder Effizienzhausstufen
 

50 Prozent Förderung für die Baubegleitung!

Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG EM) ist ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudebestand. Das Programm zielt darauf ab, Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell zu unterstützen, wenn sie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilien durchführen. Hier eine detaillierte Beschreibung der förderfähigen Einzelmaßnahmen im Rahmen des BEG EM:

Förderfähige Einzelmaßnahmen 

Die BEG EM Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur energetischen Verbesserung von Gebäuden beitragen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung: Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Keller- oder Geschossdecken, um Wärmeverluste zu reduzieren.

  • Fenster- und Außentürenerneuerung: Austausch von Fenstern, Außentüren und/oder Einbau von vorgesetzten Vorhangfassaden, um die Wärmedämmung zu verbessern.

  • Heizungssysteme: Optimierung oder Austausch von bestehenden Heizungssystemen durch den Einbau effizienter Heizungsanlagen, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien.

  • Lüftungssysteme: Installation oder Optimierung von Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Luftqualität und Energieeffizienz.

  • Erneuerbare Energien: Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen.

Definition eines KfW-Effizienzhauses

Ein KfW-Effizienzhaus muss bestimmte energetische Standards erfüllen, Die Klassifizierung erfolgt anhand des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Je niedriger die Kennzahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Beispiele für Effizienzhaus-Standards sind KfW-Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40.

bottom of page