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Fördermittelberatung und Beantragung von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen oder Effizienzhausstufen
 

50 Prozent Förderung für die Baubegleitung!
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Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG EM) ist ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudebestand. Das Programm zielt darauf ab, Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell zu unterstützen, wenn sie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilien durchführen. Hier eine detaillierte Beschreibung der förderfähigen Einzelmaßnahmen im Rahmen des BEG EM:

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Förderfähige Einzelmaßnahmen 

Die BEG EM Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur energetischen Verbesserung von Gebäuden beitragen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung: Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Keller- oder Geschossdecken, um Wärmeverluste zu reduzieren.

  • Fenster- und Außentürenerneuerung: Austausch von Fenstern, Außentüren und/oder Einbau von vorgesetzten Vorhangfassaden, um die Wärmedämmung zu verbessern.

  • Heizungssysteme: Optimierung oder Austausch von bestehenden Heizungssystemen durch den Einbau effizienter Heizungsanlagen, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien.

  • Lüftungssysteme: Installation oder Optimierung von Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Luftqualität und Energieeffizienz.

  • Erneuerbare Energien: Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen.

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Definition eines KfW-Effizienzhauses

Ein KfW-Effizienzhaus muss bestimmte energetische Standards erfüllen, Die Klassifizierung erfolgt anhand des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Je niedriger die Kennzahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Beispiele für Effizienzhaus-Standards sind KfW-Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40.

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